Verschleißlineal UVV
Das Verschleißlineal dient der Längenprüfung von Flyer- und Rollenketten.
Die Prüfung ist für Flurförderzeuge nach der UVV in den Grundsätzen ZH 1/306 vorgeschrieben (Ausgabe 10/1980)
Im Einzelnen ist unter Punkt B Hubwerk, Absatz 3.b Lamellenketten folgendes gesagt:
Die Messung soll sich auf mindestens 17 Doppelglieder = 34 Teilungen im Arbeitsbereich der Kette erstrecken.
Handhabung des Lineals:
Mit Hilfe der Teilungsmakierung auf dem Lineal wird die Teilung (p) der Kette bestimmt.
hier 15,875mm - 5/8"
Danach werden 34 Teilungen der zu prüfenden Kette gekennzeichnet.
Das Stichmaß / Ausgangsmaß ist vom Lineal für jede Teilung eingezeichnet.
Kettenlänge in Ordnung.
Hat sich die im Betrieb befindliche Kette um mehr als eine Teilung über das Ausgangsmaß gelängt, so muß die Kette ausgewechselt werden. Das Stichmaß / Ausgangsmaß umfaßt hierbei nur noch 33 oder weniger Teilungen, was einer Kettenlängung von ca. 3% entspricht.
Kette verschlissen - Längung über 3%